Winsen. Der Landkreis Harburg sucht Jugendschöffen für den Zeitraum von 2019 bis 2023. Die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit erfüllen Frauen und Männer von 25 bis 69 Jahren, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Landkreis Harburg wohnen. Juristischer Sachverstand ist nicht nötig. Bewerberinnen und Bewerber für das Jugendschöffenamt sollten bereits Erfahrung in der Jugenderziehung – etwa als Übungsleiter im Sport – haben oder in anderer Weise erzieherisch befähigt sein.
Die Jugendschöffen haben das gleiche Stimmrecht wie hauptamtliche Richter bei der Auswahl von erzieherischen Mitteln und Strafen. „Sie bringen aber oft einen entscheidend anderen Blick auf die Gesamtsituation des Beschuldigten ein“, so Reiner Kaminski, Fachbereichsleiter Soziales der Kreisverwaltung Landkreis Harburg. Nicht für jedes Jugendstrafverfahren ist ein Jugendschöffe erforderlich. Meist geht es dabei um Jugendstrafverfahren, bei denen aufgrund der angeklagten Straftat eine Jugendhaftstrafe von mehr als einem Jahr möglich ist.
Der Landkreis Harburg sucht Jugendschöffen für die Amtsgerichte (Jugendgerichte) Tostedt und Winsen sowie die Landgerichte (Jugendkammern) Stade und Lüneburg. Die Bewerbungen richten die Bewerberinnen und Bewerber an ihre Stadt, Samt- oder Einheitsgemeinde im Landkreis Harburg, die die Vorschläge an die Kreisverwaltung weiterleiten. Der Jugendhilfeausschuss des Kreistags und der Schöffenwahlausschuss beim jeweiligen Gericht legen die endgültige Auswahl fest.
Weitere Informationen und ein Bewerbungsbogen sind auch unter www.landkreis-harburg.de/jugendschoeffen zu finden. Fragen beantworteten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisjugendpflege Landkreis Harburg unter der Telefonnummer 0 41 71/69 34 79.