Winsen/Stelle. Sicher auf dem Rad im Landkreis Harburg: Der Radverkehr im Alltag gewinnt eine zunehmende Bedeutung. Bereits seit einigen Jahren regelt die Straßenverkehrsordnung, dass Rad- und Autofahrer innerhalb geschlossener Ortschaften die Straße gemeinsam nutzen. Nur bei einem bestimmten Verkehrsaufkommen und einer vergleichsweise hohen zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Autos darf innerorts noch die Radwegebenutzungspflicht auf ausreichend breiten Bürgersteigen entlang der Straße angeordnet werden. Die Kreisverwaltung setzt diese Vorgaben im Kreisgebiet Schritt für Schritt mit entsprechender Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen um: Kommende Woche etwa auf der Kreisstraße 86 in Stelle.
Für viele Verkehrsteilnehmer im Landkreis Harburg – ob nun mit dem Auto oder mit dem Fahrrad – sind diese Regelungen häufig etwas Neues. Um dafür gleich zu Beginn für Akzeptanz zu werben, weist der Landkreis deshalb auf solche Veränderungen der Verkehrsregeln hin.
Bisher nutzen Fußgänger und Radfahrer an der Kreisstraße 86 innerhalb Stelles hauptsächlich gemeinsame Fuß- und Radwege. Die entsprechenden Schilder zur Radwegebenutzungspflicht werden in der kommenden Woche ab voraussichtlich 20. August entfernt – sofern das Wetter es zulässt. Innerhalb des Orts fahren Radfahrer dann in Stelle auf dem gesamten Verlauf der Kreisstraße 86 grundsätzlich auf der Fahrbahn. Für sie gelten die gleichen Verkehrszeichen wie für den Autoverkehr.
Von der Fußgängerampel am Raiffeisenmarkt bis hinter die Einmündung Mühlenweg und von der Fußgängerampel an der Einmündung Deependahl bis zum Kreisel Grasweg wird beidseitig ein Schutzstreifen für Radfahrer markiert. Diesen Schutzstreifen dürfen Kraftfahrzeuge nur im Bedarfsfall kurzfristig überfahren, etwa bei Begegnung zweier Lastkraftwagen. Auf den Schutzstreifen darf nicht geparkt werden.
Radfahrer auf der Lüneburger Straße mit Fahrtrichtung Winsen, die nicht kurz vor Ortsausgang auf den gegenüberliegenden Geh- und Radweg wechseln möchten, in dem sie sich mittig im fließenden Verkehr einordnen, dürfen bereits an der Kreuzung Achterdeicher Weg/Im Ahler an der Fußgängerampel auf den gegenüberliegenden Gehweg zur Weiterfahrt wechseln. Das Gehwegschild wird hierfür an diesem Abschnitt mit dem zusätzlichen Hinweis „Radfahrer frei“ versehen. Radfahrer dürfen dort nur Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn gleichzeitig Fußgänger unterwegs sind. Wenn es keinen Fußgängerverkehr gibt, dürfen Radfahrer nur so schnell fahren, dass sie jederzeit auf Fußgänger reagieren und rechtzeitig anhalten können.
Außerhalb der Ortschaft sind Radfahrer weiterhin verpflichtet, auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg abseits der Fahrbahn zu fahren.
Auto- und Radfahrer auf der Kreisstraße 86 in Stelle sind dazu aufgerufen, aufeinander Rücksicht zu nehmen. Autofahrer sollten besonders darauf achten, dass sie beim Überholen von Radlern ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten. Ganz besonders wichtig ist die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr. Deshalb müssen Kinder bis acht Jahren weiterhin auf den Gehwegen entlang der Fahrbahn fahren und dürfen dabei von einer Aufsichtsperson ebenfalls auf dem Gehweg begleitet werden. Kinder bis zehn Jahre dürfen den Gehweg weiter mit dem Rad nutzen. Hier ist dann die Rücksichtnahme auf Fußgänger besonders wichtig.
Hintergrund: Langjährige Unfalluntersuchungen haben ergeben, dass Radfahrer, die sich auf der Fahrbahn befinden, aufgrund des klaren Sichtkontakts mit dem Auto-Verkehr „auf einer Höhe“ besser wahrgenommen werden und auch ihrerseits den Kfz-Verkehr besser beachten können. Die gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch Autofahrer und Radler innerhalb geschlossener Ortschaften führt nachweislich zu einer höheren Verkehrssicherheit und weniger Unfällen. Bei Radfahrern ist das Fahren auf Gehwegen entgegen der Fahrtrichtung sogar Unfallursuche Nummer Eins.
Zudem sind bestehende Radwege innerhalb der Ortschaften oftmals zu schmal, um gemeinsam mit Fußgängern genutzt werden zu können. Viele Radfahrer wollen in Zeiten des vermehrten Umstiegs auf das umweltfreundliche Fahrrad – möglicherweise unterstützt durch einen Elektromotor – als gleichwertige Verkehrsteilnehmer behandelt werden. Außerdem sollen Fußgänger Gehwege uneingeschränkt nutzen können. Ziel der in der Straßenverkehrsordnung festgeschriebenen gemeinsamen Nutzung der Straßenfahrbahn durch Autofahrer und Radler ist es, die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer zu stärken sowie Rücksichtnahme und ständige Vorsicht aller Verkehrsteilnehmer zu fördern.